Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße nach Schwarzenberg Informationen zu notwendigen Straßensperrungen
Der Landkreis Oberallgäu plant entlang der Kreisstraße OA 34 im Gemeindegebiet Oy-
Mittelberg den Neubau eines Geh-/ und Radweges zwischen dem Kreisverkehr am
Gewerbegebiet und dem Abzweig zum Ortsteil Unterschwarzenberg. In diesem Zuge wird im Bereich des Schwarzenberger Weihers auch noch ein Brückenbauwerk neu erstellt.
Die Arbeiten für die Gesamtbaumaßnahme haben bereits am 15. April 2024 halbseitig mit Ampelanlage begonnen. Wie bereits angekündigt, wird es für diesen Streckenabschnitt noch eine Vollsperrung geben. Die Vollsperrung des Streckenabschnittes beginnt am
26.06.2024 und endet voraussichtlich am 09.09.2024.
Diese Vollsperrung der Kreisstraße OA 34 ist aufgrund des Neubaus vom Brückenbauwerk zwingend erforderlich. Die Baustelle wird großräumig für den öffentlichen Verkehr umgeleitet. (siehe Umleitungsplan). Im Anschluss an die Vollsperrung wird von Anfang September an wieder eine halbseitige Sperrung mit Ampelanlage eingerichtet. Bei nicht geeigneter Wetterlage kann sich die Sperrung ggf. entsprechend verschieben.
Die Projektbeteiligten sind bemüht, die verkehrsrechtlichen Beeinträchtigungen auf ein
erforderliches Minimum zu beschränken. Wir bedanken uns bei den Verkehrsteilnehmern für Ihr Verständnis aufgrund der entstehenden Beeinträchtigungen.
Landratsamt Oberallgäu, Kreistiefbauverwaltung
Mittelberg den Neubau eines Geh-/ und Radweges zwischen dem Kreisverkehr am
Gewerbegebiet und dem Abzweig zum Ortsteil Unterschwarzenberg. In diesem Zuge wird im Bereich des Schwarzenberger Weihers auch noch ein Brückenbauwerk neu erstellt.
Die Arbeiten für die Gesamtbaumaßnahme haben bereits am 15. April 2024 halbseitig mit Ampelanlage begonnen. Wie bereits angekündigt, wird es für diesen Streckenabschnitt noch eine Vollsperrung geben. Die Vollsperrung des Streckenabschnittes beginnt am
26.06.2024 und endet voraussichtlich am 09.09.2024.
Diese Vollsperrung der Kreisstraße OA 34 ist aufgrund des Neubaus vom Brückenbauwerk zwingend erforderlich. Die Baustelle wird großräumig für den öffentlichen Verkehr umgeleitet. (siehe Umleitungsplan). Im Anschluss an die Vollsperrung wird von Anfang September an wieder eine halbseitige Sperrung mit Ampelanlage eingerichtet. Bei nicht geeigneter Wetterlage kann sich die Sperrung ggf. entsprechend verschieben.
Die Projektbeteiligten sind bemüht, die verkehrsrechtlichen Beeinträchtigungen auf ein
erforderliches Minimum zu beschränken. Wir bedanken uns bei den Verkehrsteilnehmern für Ihr Verständnis aufgrund der entstehenden Beeinträchtigungen.
Landratsamt Oberallgäu, Kreistiefbauverwaltung