Wichtige Informationen zu Ihrem Hauswasseranschluss – TEIL 2

Die Gemeinde stellt das Wasser zu dem in der Beitrags- und Gebührensatzung aufgeführten Entgelt zur Verfügung. Sie liefert das Wasser als Trinkwasser unter dem Druck und in der Beschaffenheit, die in dem betreffenden Abschnitt des Versorgungsgebietes üblich sind, entsprechend den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik.

Aufgrund den unterschiedlichen Wasserdruckzonen im Gemeindegebiet, sollte jede Hausinstallation individuell an die Gemeindeversorgung angepasst werden. Betroffen hiervon sind alle Grundstücke, die an die gemeindliche Wasserversorgung angeschlossen sind. Um die optimale Wasserversorgung sicherzustellen, ist unbedingt eine Rücksprache mit Ihrem zuständigen Installateur sinnvoll, ob ein Druckminderer für den jeweiligen Hausanschluss notwendig ist.

Der Druckminderer reguliert den Wasserdruck, der in das Haus gelangt und schützt so die Rohrleitungen und Armaturen vor Überdruck. Nach DIN 1988 Teil 500 ist ein Druckminderer ab Eingangsdruck von 5 bar Pflicht. Durch den Einsatz eines Druckminderers wird nicht nur die Sicherheit der Installation erhöht, sondern auch der Wasserverbrauch optimiert, da der Druck auf ein angemessenes Niveau reguliert wird. Daher ist es ratsam, bei der Planung des Hausanschlusses oder bei eventuellen Umrüstungen einen Druckminderer zu installieren, um eine zuverlässige und effiziente Wasserversorgung zu gewährleisten.

Darüber hinaus wird der Einsatz eines Druckminderers auch für niedrigere Eingangsdrücke empfohlen, denn selbst bei Druckwerten unter 5 bar kann ein Druckminderer dazu beitragen, die Lebensdauer von sanitären Einrichtungen und Geräten (wie z.B. Waschmaschine und Geschirrspüler) zu verlängern und den Wasserverbrauch zu optimieren.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Frey (Tel. 08366 9842-22, E-Mail: sonja.frey@oy-mittelberg.de) oder Herr Houghton (Tel. 08366 988740, E-Mail: wasser@oy-mittelberg.de).

Christoph Houghton,
Wasserfachkraft