Bekanntmachung 1. Änderung Sanierungssatzung
Aufgrund des § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Oy-Mittelberg folgende
1. Satzung zur Änderung der
"Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Oy" (Sanierungssatzung)"
vom 23.07.2024
§ 1
Änderung
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Oy" (Sanierungssatzung vom 01.07.2009 wird wie folgt geändert:
§ 4 wird wie folgt neu gefasst: Die Sanierung soll bis zum 31.12.2034 durchgeführt werden.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Oy-Mittelberg, den 23.07.2024
gez.
Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister
1. Satzung zur Änderung der
"Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Oy" (Sanierungssatzung)"
vom 23.07.2024
§ 1
Änderung
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Oy" (Sanierungssatzung vom 01.07.2009 wird wie folgt geändert:
§ 4 wird wie folgt neu gefasst: Die Sanierung soll bis zum 31.12.2034 durchgeführt werden.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Oy-Mittelberg, den 23.07.2024
gez.
Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister