

Vollzug des Baugesetzbuches; Aufstellung des Bebauungsplanes „Petersthal - Schachenstraße“ (Entwurf) Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Oy-Mittelberg hat in der Sitzung vom 12.06.2023 das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Petersthal - Schachenstraße“ eingeleitet.
Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans ergibt sich aus der Planzeichnung. Er umfasst den Bereich nordwestlich und westlich der Schachenstraße, südlich der Thalstraße und östlich des Ruckatsbachs. Er umfasst eine Fläche von 17.513 m². Der Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans liegt vollständig innerhalb des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplans und umfasst das Flurstück Nr. 25, Teilbereiche der Schachenstraße und der angrenzenden Straße im Südwesten, FlurNrn. 88 und 96, jeweils Gemarkung Petersthal. Er umfasst eine Fläche von 11.033 m².
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde das Büro „Tausch Architekten und Stadtplaner“ aus München beauftragt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Petersthal-Schachenstraße“ soll im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes im nord-östlichen Teil auf ca. 6.200 m² ein Mischgebiet (MI) ausgewiesen werden. Die Ausweisung dient der überwiegenden Unterbringung von Wohnnutzung. Vier Wohngebäude (Einfamilienhäuser) sollen der Deckung des einheimischen Bedarfs dienen. Ein fünftes Wohngebäude und zwei Gebäude für Ferienwohnungen sollen die touristische Infrastruktur im Gemeindegebiet stärken. Auf dem übrigen Teil des 9.906 m² großen Grundstücks ist eine extensive Grünflächennutzung (auch als Ausgleichsfläche) geplant.
Der vom Gemeinderat am 17.02.2025 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Petersthal-Schachenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung sowie dem Textteil mit Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 17.02.2025, liegt in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg, Hauptstraße 12, in 87466 Oy-Mittelberg in der Zeit
vom 03. März bis einschließlich 16. März 2025
im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Petersthal-Schachenstraße“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zu dem Entwurf des Bebauungsplanes „Petersthal-Schachenstraße“ schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischem Weg an gemeinde@oy-mittelberg.de) oder zur Niederschrift vorzubringen. . Darüber hinaus können die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Oy-Mittelberg unter https://www.oy-mittelberg.info/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Die Möglichkeit der Stellungnahme im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit beschränkt sich auf die geänderten, bzw. ergänzten Teile des Bebauungsplanes. Der neue Planentwurf in der Fassung vom 17.02.2025 enthält im Wesentlichen folgende Änderungen:
4.3.1. Neben den bisher zugelassenen PV-Indach-Anlagen wurden auch aufgebaute Anlagen mit Montage parallel zur Dachhaut zugelassen.
8.1. Der Raucherbereich wurde an der Nordwestseite des Saales neu positioniert und die Festsetzungen entsprechend angepasst. Auf die ergänzende schalltechnische Untersuchung vom 17.02.2025 in der Anlage dürfen wir verweisen.
In Abstimmung mit dem Landratsamt – Abteilung technischer Umweltschutz – wurde die Festsetzung des „Baurechts auf Zeit“ angepasst und auf den Zeitpunkt der erstmaligen Aufnahme der Wohnnutzung abgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Petersthal-Schachenstraße“ unberücksichtigt bleiben können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und können im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Petersthal-Schachenstraße“ in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg eingesehen werden:
Schutzgut Mensch/Bevölkerung:
- Landratsamt Oberallgäu, Bauleitplanung /Immissionsschutz, Schreiben vom 24.10.2024, mit Anmerkungen und Ausführungen zu den vom Vereins- und Gästehaus ausgehenden Immissionen und hierfür erforderlicher Maßnahmen
- Handwerkskammer für Schwaben, Mail vom 08.11.2024, mit Hinweisen zum Gebietscharakter nach BauNVO sowie zu den von den Gewerbebetrieben ausgehenden Immissionen.
- Fa Tecum GmbH, Schalltechnische Untersuchung vom September 2023, zur Ermittlung und Beurteilung der durch den Betrieb der beiden Gewerbebetriebe sowie den Betrieb des Vereins- und Gästehauses zu erwartenden Geräuscheinwirkungen
Wölfel Engineering GmbH + Co. KG, Schalltechnische Untersuchung vom Februar 2024, zu den nächtlichen Geräuschen bei Veranstaltungen im Vereins- und Gästehaus und deren Auswirkungen auf die geplante Bebauung sowie Vorschlägen für entsprechende immissionsschutzrechtliche Lösungen
- Wölfel Engineering GmbH + Co. KG, Schalltechnische Untersuchung vom Januar 2025 zu den Auswirkungen des auf die Nordwestseite des Vereins- und Gästehauses verlagerten Raucherbereiches auf die umliegende Wohnbebauung sowie Vorschlägen für entsprechende immissionsschutzrechtliche Lösungen
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt:
- Landratsamt Oberallgäu, Bauleitplanung und Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 11.11.2024, mit Anmerkungen und Vorgaben zu der geplanten Grünordnung/Ausgleichsfläche
Schutzgut Boden / Schutzgut Wasser:
- Wasserwirtschaftsamt Kempten, Schreiben vom 18.11.2024, mit Anmerkungen und Vorgaben zur Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser, zu Oberflächengewässer / Überschwemmungsgebieten, zu wild abfließendem Wasser / Sturzfluten, zu Altlasten und zur Wasserversorgung.
- Ingenieurgesellschaft Dipl.-Geol. Brüll, Prof. Czurda & Coll. mbH, Baugrunduntersuchung vom 02.11.2023, mit Untersuchungen und Beurteilungen u. a. zur Geologie, zur Grundwassersituation, zur Versickerungseignung sowie zur bautechnischen Eignung (Gründung, Tragfähigkeit etc.) des Untergrundes im Plangebietes.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Oy-Mittelberg, 20.02.2025
gez.
Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister
Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans ergibt sich aus der Planzeichnung. Er umfasst den Bereich nordwestlich und westlich der Schachenstraße, südlich der Thalstraße und östlich des Ruckatsbachs. Er umfasst eine Fläche von 17.513 m². Der Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans liegt vollständig innerhalb des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplans und umfasst das Flurstück Nr. 25, Teilbereiche der Schachenstraße und der angrenzenden Straße im Südwesten, FlurNrn. 88 und 96, jeweils Gemarkung Petersthal. Er umfasst eine Fläche von 11.033 m².
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde das Büro „Tausch Architekten und Stadtplaner“ aus München beauftragt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Petersthal-Schachenstraße“ soll im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes im nord-östlichen Teil auf ca. 6.200 m² ein Mischgebiet (MI) ausgewiesen werden. Die Ausweisung dient der überwiegenden Unterbringung von Wohnnutzung. Vier Wohngebäude (Einfamilienhäuser) sollen der Deckung des einheimischen Bedarfs dienen. Ein fünftes Wohngebäude und zwei Gebäude für Ferienwohnungen sollen die touristische Infrastruktur im Gemeindegebiet stärken. Auf dem übrigen Teil des 9.906 m² großen Grundstücks ist eine extensive Grünflächennutzung (auch als Ausgleichsfläche) geplant.
Der vom Gemeinderat am 17.02.2025 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Petersthal-Schachenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung sowie dem Textteil mit Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 17.02.2025, liegt in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg, Hauptstraße 12, in 87466 Oy-Mittelberg in der Zeit
vom 03. März bis einschließlich 16. März 2025
im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Petersthal-Schachenstraße“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zu dem Entwurf des Bebauungsplanes „Petersthal-Schachenstraße“ schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischem Weg an gemeinde@oy-mittelberg.de) oder zur Niederschrift vorzubringen. . Darüber hinaus können die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Oy-Mittelberg unter https://www.oy-mittelberg.info/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Die Möglichkeit der Stellungnahme im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit beschränkt sich auf die geänderten, bzw. ergänzten Teile des Bebauungsplanes. Der neue Planentwurf in der Fassung vom 17.02.2025 enthält im Wesentlichen folgende Änderungen:
4.3.1. Neben den bisher zugelassenen PV-Indach-Anlagen wurden auch aufgebaute Anlagen mit Montage parallel zur Dachhaut zugelassen.
8.1. Der Raucherbereich wurde an der Nordwestseite des Saales neu positioniert und die Festsetzungen entsprechend angepasst. Auf die ergänzende schalltechnische Untersuchung vom 17.02.2025 in der Anlage dürfen wir verweisen.
In Abstimmung mit dem Landratsamt – Abteilung technischer Umweltschutz – wurde die Festsetzung des „Baurechts auf Zeit“ angepasst und auf den Zeitpunkt der erstmaligen Aufnahme der Wohnnutzung abgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Petersthal-Schachenstraße“ unberücksichtigt bleiben können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor und können im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Petersthal-Schachenstraße“ in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg eingesehen werden:
Schutzgut Mensch/Bevölkerung:
- Landratsamt Oberallgäu, Bauleitplanung /Immissionsschutz, Schreiben vom 24.10.2024, mit Anmerkungen und Ausführungen zu den vom Vereins- und Gästehaus ausgehenden Immissionen und hierfür erforderlicher Maßnahmen
- Handwerkskammer für Schwaben, Mail vom 08.11.2024, mit Hinweisen zum Gebietscharakter nach BauNVO sowie zu den von den Gewerbebetrieben ausgehenden Immissionen.
- Fa Tecum GmbH, Schalltechnische Untersuchung vom September 2023, zur Ermittlung und Beurteilung der durch den Betrieb der beiden Gewerbebetriebe sowie den Betrieb des Vereins- und Gästehauses zu erwartenden Geräuscheinwirkungen
Wölfel Engineering GmbH + Co. KG, Schalltechnische Untersuchung vom Februar 2024, zu den nächtlichen Geräuschen bei Veranstaltungen im Vereins- und Gästehaus und deren Auswirkungen auf die geplante Bebauung sowie Vorschlägen für entsprechende immissionsschutzrechtliche Lösungen
- Wölfel Engineering GmbH + Co. KG, Schalltechnische Untersuchung vom Januar 2025 zu den Auswirkungen des auf die Nordwestseite des Vereins- und Gästehauses verlagerten Raucherbereiches auf die umliegende Wohnbebauung sowie Vorschlägen für entsprechende immissionsschutzrechtliche Lösungen
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt:
- Landratsamt Oberallgäu, Bauleitplanung und Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 11.11.2024, mit Anmerkungen und Vorgaben zu der geplanten Grünordnung/Ausgleichsfläche
Schutzgut Boden / Schutzgut Wasser:
- Wasserwirtschaftsamt Kempten, Schreiben vom 18.11.2024, mit Anmerkungen und Vorgaben zur Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser, zu Oberflächengewässer / Überschwemmungsgebieten, zu wild abfließendem Wasser / Sturzfluten, zu Altlasten und zur Wasserversorgung.
- Ingenieurgesellschaft Dipl.-Geol. Brüll, Prof. Czurda & Coll. mbH, Baugrunduntersuchung vom 02.11.2023, mit Untersuchungen und Beurteilungen u. a. zur Geologie, zur Grundwassersituation, zur Versickerungseignung sowie zur bautechnischen Eignung (Gründung, Tragfähigkeit etc.) des Untergrundes im Plangebietes.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Oy-Mittelberg, 20.02.2025
gez.
Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister