1. Änderung Stellplatz- und Fahrradabstellsatzung

Die Gemeinde Oy-Mittelberg erlässt aufgrund des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch die §§ 12 und 13 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 605) und durch § 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 619) geändert worden ist, folgende 

Satzung zur ersten Änderung der Satzung
über die Herstellung und Ablösung von Kraftfahrzeugstellplätzen
und Abstellplätzen für Fahrräder
(1. Änderung der Stellplatz und Fahrradabstellsatzung)
vom 18.09.2025

Die ausgefertigte Fassung können Sie sich hier unter Daten & Downloads ansehen: