
Einziehung eines Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges, Fl.Nr. 1936, Gemarkung Mittelberg südlich des Schwarzenberger Weihers
Im Zuge der Flurbereinigung wurde die Fl.Nr. 1936, Gmkg. Mittelberg als „nicht ausgebauter Feld- und Waldweg“ als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Die westliche Teilstrecke wurde tatsächlich baulich nie hergestellt, ist zwischenzeitlich mit Bäumen bewachsen und erfüllt mit Engstellen von max. 2,50 m Breite auch nicht die verkehrsrechtlichen Anforderungen an eine öffentliche Verkehrsfläche. Eine Verkehrsbedeutung der im Lageplan markierten Teilfläche von ca. 242 m ist aus oben genannten Gründen nicht gegeben. Alle anliegenden Grundstücke über die Staatsstraße bzw. die verbleibenden Wegflächen erschlossen. Entsprechend Art. 8 Abs. 1 BayStrWG ist diese Teilfläche (Verlust jeglicher Verkehrsbedeutung) einzuziehen („Entwidmung“).
Der Bauausschuss hat in der Sitzung am 09.03.2026 daher die Einziehung des Wegeabschnittes beschlossen. Der Anfangspunkt der Einziehung ist im Westen die Fl.Nr. 1939, Gmkg. Mittelberg, der Endpunkt ist die östliche Grundstücksflucht der Fl.Nr. 1937, Gemarkung Mittelberg (siehe Lageplan).
Die Absicht zur Einziehung wird hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG ortsüblich bekannt gemacht. Die relevanten Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Hauptstraße 12, Zi.Nr. 1.06, eingesehen werden. Einwendungen können innerhalb von drei Monaten, also bis spätestens 29.06.2026 bei der Gemeinde schriftlich, oder zur Niederschrift (Zi.Nr. 1.06) eingereicht werden.
Oy-Mittelberg, den 16.03.2026
gez.
Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister