Aufstellungsbeschluss Einbeziehungssatzung Oy - Sebastian-Kneipp-Weg

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für die Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Fl.Nrn. 3436/4, 3436/7, 3437/2 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 3436/6, 3437, 3441/2 und 3443/1, jeweils Gemarkung Mittelberg, in den im Zusammenhang bebauten Ort Oy (Einbeziehungssatzung „Oy, Sebastian-Kneipp-Weg“)

Der Gemeinderat Oy-Mittelberg hat in der öffentlichen Sitzung vom 29.09.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Flur Nrn. 3436/4, 3436/7, 3437/1 und 3437/2 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 3436/6, 3437, 3441/2 und 3443/1, jeweils Gemarkung Mittelberg, in den im Zusammenhang bebauten Ort Oy beschlossen und das erforderliche Verfahren hierfür eingeleitet. Das Aufstellungsverfahren zu dieser Satzung wird unter der Bezeichnung Einbeziehungssatzung „Oy, Sebastian-Kneipp-Weg“ geführt.

Verfahrensart:
Die Einbeziehungssatzung „Oy, Sebastian-Kneipp-Weg“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Auch die Vorschriften über die Überwachung (gemäß § 4c BauGB, „Monitoring“) sind nicht anzuwenden.

Allgemeine Ziele und Zwecke:
Im Hauptort Oy sollen die im Osten der Ortslage im Umfeld des Bahnhofes bereits vorhandenen dörflichen Wohn- und sonstigen Bebauungsstrukturen (u. a. Johanneskapelle) durch Umsetzung von zwei neuen Wohngebäuden auf Teilflächen der Grundstücke 3436/6, 3437 und 3437/2, jeweils Gemarkung Mittelberg, baulich arrondiert werden. Eine Erschließung für diese neuen Wohngebäude soll über einen privaten Eigentümerweg (Grundstück Flur Nr. 3441/2) gewährleistet werden, der im Norden an die Bahnhofstraße anbindet.  Die für die geplante wohnbauliche Arrondierung vorgesehenen Flächen liegen aktuell im baulichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Für die geplanten allgemeinen Wohnnutzungen kann keine Privilegierung im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB abgeleitet werden.
Die planungsrechtliche Sicherung der geplanten wohnbaulichen Arrondierung soll über die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung „Oy, Sebastian-Kneipp-Weg“) erfolgen. In den Umgriff dieser Einbeziehungssatzung werden auch die bereits bestehenden Gebäudestrukturen auf den Grundstücken Flur Nrn. 3436/4 und 3436/7 (u. a. Johanneskapelle) einbezogen.
 
Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Oy, Sebastian-Kneipp-Weg“ umfasst den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 3436/4, 3436/7, 3437/1 und 3437/2 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 3436/6, 3437, 3441/2 und 3443/1, jeweils Gemarkung Mittelberg, im Osten des Hauptortes Oy im Umfeld des Bahnhofes Oy. Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Oy, Sebastian-Kneipp-Weg“ ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan (ohne Maßstab), der auch im Bauamt im Rathaus Oy-Mittelberg, Hauptstraße 12 in 87466 Oy-Mittelberg während der bekannten Dienstzeiten bzw. auf der Homepage der Gemeinde Oy-Mittelberg unter https://www.oy-mittelberg.info/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden kann.

Oy-Mittelberg, den 10.11.2025
gez.

Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister