Umgriff 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ (ohne Maßstab)
Umgriff 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ (ohne Maßstab)

Vollzug des Baugesetzbuches; 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oy-Mittelberg für den Bereich „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ (Vorentwurf) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Oy-Mittelberg hat bereits in der öffentlichen Sitzung am 22.11.2021 den Beschluss zur 12. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oy-Mittelberg für den Bereich „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ gefasst und das Verfahren hierfür eingeleitet. Der insgesamt ca. 1,7 ha umfassende Änderungsbereich befindet sich am südöstlichen Rand der Ortslage Mittelberg, zwischen der Mühlbachstraße im Westen und dem Mittelburgweg im Osten (siehe beigefügter Lageplan). Er grenzt im Westen unmittelbar an das erst kürzlich umgesetzte Wohngebiet „Am Mühlbachblick“ sowie im Osten an die bereits bestehende Wohn- und sonstige Bebauung der Ortslage Mittelberg an. Das Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ wird im Regelverfahren mit zwei Beteiligungsschritten (frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung / erneute Beteiligung) und Umweltbericht durchgeführt.
 
Mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes soll für das zwischenzeitlich in vierter Generation familiengeführte Wellnesshotel Mittelburg eine zeitgemäße Erneuerung dessen historisch gewachsener Gebäudestrukturen und eine Erweiterung dessen Angebotes u. a. um ein Chaletdorf mit eigenem Badeteich etc. planungsrechtlich gesichert werden. Die für diese Neuordnung und Erweiterung des Hotelbetriebes vorgesehenen Grundstücke liegen aktuell vorwiegend im baulichen Außenbereich nach § 35 BauGB, so dass insbesondere für die geplante Erweiterung nach Süden bislang noch kein Planungsrecht gegeben ist. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Oy-Mittelberg sind diese Flächen bislang als „Landschaftsprägende Grünflächen im Außenbereich“ bzw. „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten Neuordnung und Entwicklung des am südöstlichen Rand der Ortslage Mittelberg liegenden Beherbergungsbetriebes wird der Großteil des Änderungsgebietes in der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes als „Sonderbaufläche“ dargestellt. Die Flächen im südlichen Randbereich des Änderungsgebietes werden als „Landschaftsprägende Grünflächen im Außenbereich“ ausgewiesen. Zwischen der Sonderbaufläche und den randlichen Grünflächen wird der neue Verlauf des Mittelburgweges als „Verkehrsfläche“ dargestellt.
 
Der vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 24.11.2025 gebilligte Vorentwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil B), jeweils in der Fassung vom 24.11.2025, liegt in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg, Hauptstraße 12, in 87466 Oy-Mittelberg in der Zeit
 
vom 15. Dezember 2025 bis einschließlich 30. Januar 2026
 
im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Öffnungszeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischem Weg an bauamt@oy-mittelberg.de) oder zur Niederschrift vorzubringen. Die Planunterlagen können auch online auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.oy-mittelberg.info/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
 
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
 
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art.13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
 
Oy-Mittelberg, den 08.12.2025
gez.

Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister