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Alles auf einen Blick
Was erledige ich wo?
Fischereiwesen
Referat:
Ordnungsamt
Ein Fischereischein kann persönlich beantragt werden, sobald die Fischerprüfung abgelegt wurde.
Bei Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren kann ein Jugendfischereischein ohne Fischerprüfung beantragt werden. Dieser ist aber nur gültig in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist.
Jahresfischereischeine werden nur für Personen ausgestellt, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben.
Rechtliche Grundlagen
Benötigte Dokumente
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Martina Landerer
Standesamt, Gewerbe- & Ordnungsamt