

Einziehung eines Teilfläche der Ortsstraße Nr. 3 in Mittelberg – „Am Vogatsbichel“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 die Einziehung einer Teilfläche der Ortsstraße Nr. 3 in Mittelberg – „Am Vogatsbichel“ mit einer Länge von ca. 25 m beschlossen. Anfangspunkt der Einziehung ist im Südwesten die Rotachstraße, Fl.Nr. 5/2; der Endpunkt ist die nordöstliche Grundstücksflucht der Fl.Nrn. 10 und 6/1, jeweils Gemarkung Mittelberg (siehe Lageplan).
Die Absicht zur Einziehung der Teilfläche wurde am 18.10.2024 im gemeindlichen Amtsblatt gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG ortsüblich bekannt gemacht. Einwendungen sind im Rahmen der dreimonatigen Auslegung nicht eingegangen.
Die Einziehung der Teilfläche wird am Tag nach Ihrer Bekanntgabe wirksam und kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Hauptstraße 12, Zi.Nr. 1.06, eingesehen werden.
Mit der Einziehung einer Straße entfallen Gemeingebrauch (Art. 14 BayStrWG) und widerrufliche Sondernutzungen (Art. 18ff. BayStrWG).
Oy-Mittelberg, den 29.01.2025
gez.
Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister
Die Absicht zur Einziehung der Teilfläche wurde am 18.10.2024 im gemeindlichen Amtsblatt gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG ortsüblich bekannt gemacht. Einwendungen sind im Rahmen der dreimonatigen Auslegung nicht eingegangen.
Die Einziehung der Teilfläche wird am Tag nach Ihrer Bekanntgabe wirksam und kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Hauptstraße 12, Zi.Nr. 1.06, eingesehen werden.
Mit der Einziehung einer Straße entfallen Gemeingebrauch (Art. 14 BayStrWG) und widerrufliche Sondernutzungen (Art. 18ff. BayStrWG).
Oy-Mittelberg, den 29.01.2025
gez.
Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister