Information zu den Bodenrichtwerten zum Stand 01.01.2026

Die Bodenrichtwerte für unbebaute Grundstücke wurden mit Stand vom 01.01.2026 durch den Gutachterausschuss des Landratsamtes Oberallgäu neu ermittelt bzw. aktualisiert. Aufgrund § 12 Abs. 2 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch und der Umlegungsausschussverordnung sind die Bodenrichtwerte öffentlich auszulegen.
 
Die öffentliche Auslegung erfolgt vom
 
06.07.2026 bis zum 06.08.2026
 
während den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, 1. OG, Zimmer-Nr. 1.06. Interessierte Bürger erhalten in diesem Zeitraum Auskunft zu den aktuellen Bodenrichtwerten. Ebenso besteht in dieser Zeit die Möglichkeit zur Einsichtnahme über https://www.oy-mittelberg.info/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
 
Nach Veröffentlichung bei den Gemeinden können Auskünfte über die aktuellen Bodenrichtwerte gebührenfrei über www.bodenrichtwerte.bayern.de (BayernAtlas) abgerufen werden.
 
Die nächste Richtwertfestsetzung wird der Gutachterausschuss voraussichtlich zum 01.01.2028 vornehmen.
 
Oy-Mittelberg, den 29.06.2026
gez.

Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister