Vollzug der Wassergesetze;

Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Haslach in zwei Vorfluter
Antragsteller: Gemeinde Oy-Mittelberg, Hauptstraße 12, 87466 Oy-Mittelberg
 
 
I.              Der Antragsteller beantragt im Rahmen der Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Haslach die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in zwei Vorfluter (Katzenbach u. namenloser Graben).
 
II.            Das Vorhaben wird bekanntgemacht mit dem Hinweis, dass
 
1. die Pläne für die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis vom Montag, den 04.05.2026 bis zum Sonntag, den 07.06.2026 bei der Gemeinde Oy-Mittelberg, Hauptstraße 12, Zimmer-Nr. 1.06/1.07 während der Öffnungszeiten, zur öffentlichen Einsicht ausliegen,

2. die Antragsunterlagen auch unter https://www.oberallgaeu.org/landkreis-politik-kommunales-ehrenamt/oeffentliche-bekanntmachungen heruntergeladen werden können und

3. jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder beim Landratsamt Oberallgäu Einwendungen gegen den Plan erheben kann,

4. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können,

5. a)  die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachungersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
 
Oy-Mittelberg, den 20.04.2026
gez.

Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister