
Vollzug des Baugesetzbuches; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ (Entwurf)
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Oy-Mittelberg hat in der öffentlichen Sitzung am 22.11.2021 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ gefasst und das Verfahren hierfür eingeleitet. Das insgesamt ca. 1,88 ha umfassende Vorhabengebiet befindet sich am südöstlichen Rand der Ortslage Mittelberg, zwischen der Mühlbachstraße (teilweise einschließlich) und dem Wohngebiet „Am Mühlbachblick“ im Westen sowie der bereits bestehenden Wohn- und sonstigen Bebauung im Umfeld des Mittelburgweges im Osten (siehe beigefügter Lageplan). Es umfasst die Grundstücke Flur Nrn. 15, 19/4, 23/4, 23/5, 23/11, 23/12, 23/14, 565, 566, 566/1, 567 und 638/1 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 19/5 (Mühlbachstraße), 286 und 565/4 (Mittelburgweg), jeweils Gemarkung Mittelberg. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ wird im Regelverfahren mit zwei Beteiligungsschritten (frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung / erneute Beteiligung) und Umweltbericht durchgeführt.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ soll für das familiengeführte Wellnesshotel Mittelburg eine zeitgemäße Erneuerung dessen historisch gewachsener Gebäudestrukturen und eine Erweiterung dessen Angebotes u. a. um ein autofreies Chaletdorf mit eigenem Schwimmteich etc. planungsrechtlich gesichert werden. Demzufolge wird der Großteil des Vorhabengebietes im vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf Grundlage der Vorgaben des Vorhaben- und Erschließungsplanes der Vorhabenträger als „sonstiges Sondergebiet“ gemäß § 10 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Hotel“ (SOHotel) festgesetzt. Die Flächen im südlichen Randbereich werden als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt und sollen künftig als naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen genutzt werden. Zwischen dem Sondergebiet und diesen Ausgleichsflächen wird der neue Verlauf des Mittelburgweges als „Verkehrsfläche“ mit der besonderen Zweckbestimmung „Landwirtschaftlicher Verkehr“ planungsrechtlich gesichert. Neben den öffentlichen Verkehrsflächen der Mühlbachstraße und des Mittelburgweges werden auch die gesamten baulichen und sonstigen Anlagen des bereits seit Jahrzehnten bestehenden Hotelkomplexes des Vitalhotels Mittelburg nach § 12 Abs. 4 BauGB in den Umgriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einbezogen, um auch die maßgebenden Vorgaben (überbaubare Grundstücksflächen, Höhenentwicklung, zulässige Kubatur etc.) für eine perspektivische Neuordnung dieses Areals planungsrechtlich sichern zu können. Der eigentliche Vorhabenbezug erstreckt sich aber lediglich auf das im ersten Schritt als bauliche Erweiterung des Hotelkomplexes vorgesehene Chaletdorf und die damit in Verbindung stehenden Anlagen (Teilbereich 2 des Vorhabengebietes).
Der vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 12.08.2026 gebilligte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C bis G) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil H), jeweils in der Fassung vom 12.08.2026, liegt in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg, Hauptstraße 12, in 87466 Oy-Mittelberg in der Zeit
vom 24. August 2026 bis einschließlich 25. September 2026
im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Öffnungszeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischem Weg an gemeinde@oy-mittelberg.de) oder zur Niederschrift vorzubringen. Darüber hinaus können die Unterlagen auch online unter
https://www.oy-mittelberg.info/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
auf der Homepage der Gemeinde Oy-Mittelberg oder alternativ über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung unter
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
(à Gemeindename: Oy-Mittelberg à laufende Bauleitplanverfahren) eingesehen werden.
Neben dem Umweltbericht mit Ausführungen unter anderem zu den Schutzgütern Mensch/Bevölkerung, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, zu Wechselwirkungen, zu baubedingten und betriebsbedingten Auswirkungen sowie kumulativen Effekten der Umweltauswirkungen (siehe Begründung vom 12.08.2026), liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ im Rathaus der Gemeinde Oy-Mittelberg eingesehen werden können:
Schutzgut Mensch / Bevölkerung:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu), Bereich Landwirtschaft; Schreiben vom 08.01.2026 mit Ausführungen und Hinweisen zu Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen aus der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung benachbarter Flächen.
- Landratsamt Oberallgäu, Technischer Umweltschutz; Schreiben vom 08.01.2026 mit Ausführungen und Hinweisen zur Schutzwürdigkeit der Nachbarschaft sowie zu möglichen schalltechnischen Auswirkungen des geplanten Vorhabens.
Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu), Bereich Landwirtschaft; Schreiben vom 08.01.2026 mit Ausführungen und Hinweisen zur Ausgestaltung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen sowie zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf angrenzende landwirtschaftliche Nutzflächen.
- Landratsamt Oberallgäu, Untere Naturschutzbehörde; Schreiben vom 19.01.2026 mit Ausführungen und Hinweisen zu geplanten Ausgleichsmaßnahmen und zur Pflege der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen, zu artenschutzrechtlichen Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen sowie zum Erfordernis erneuter artenschutzrechtlicher Überprüfung bei Gebäuderück/-umbau bzw. Gehölzfällungen.
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Dipl.-Biologe P. Harsch, Waltenhofen; vom September 2023 zur Erfassung und Bewertung der artenschutzrechtlichen Bedeutung des Vorhabengebietes und möglicher Auswirkungen des Vorhabens, mit Darlegung erforderlicher artenschutzrechtlicher Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen.
Schutzgut Fläche:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu), Bereich Landwirtschaft; Schreiben vom 08.01.2026 mit Ausführungen und Hinweisen zum dauerhaften Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche infolge geplanter Bebauung sowie zu weiteren Flächenverlusten durch naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen.
Schutzgut Boden / Wasser:
- Wasserwirtschaftsamt Kempten; E-Mail vom 30.01.2026 mit Ausführungen und Hinweisen zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, zur Wasserversorgung, zu wasserrechtlichen Genehmigungserfordernissen, zum vorsorgenden Bodenschutz und Grundwasserschutz, zu Starkregen- und Hochwasserrisiken, zu Oberflächengewässern sowie zu den wasserrechtlichen Anforderungen des geplanten Schwimmteichs.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art.13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Oy-Mittelberg, den 17.08.2026
gez.
Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister