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Vollzug des Baugesetzbuches; 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oy-Mittelberg für den Bereich „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ (Entwurf)

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Oy-Mittelberg hat in der öffentlichen Sitzung am 22.11.2021 den Beschluss zur 12. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oy-Mittelberg für den Bereich „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ gefasst und das Verfahren hierfür eingeleitet. Der insgesamt ca. 1,7 ha umfassende Änderungsbereich befindet sich am südöstlichen Rand der Ortslage Mittelberg, zwischen der Mühlbachstraße im Westen und dem Mittelburgweg im Osten (siehe beigefügter Lageplan). Er grenzt im Westen unmittelbar an das erst kürzlich umgesetzte Wohngebiet „Am Mühlbachblick“ sowie im Osten an die bereits bestehende Wohn- und sonstige Bebauung der Ortslage Mittelberg an. Das Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ wird im Regelverfahren mit zwei Beteiligungsschritten (frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung / erneute Beteiligung) und Umweltbericht durchgeführt.
 
Mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes soll für das familiengeführte Wellnesshotel Mittelburg eine zeitgemäße Erneuerung dessen historisch gewachsener Gebäudestrukturen und eine Erweiterung dessen Angebotes u. a. um ein autofreies Chaletdorf mit eigenem Schwimmteich etc. planungsrechtlich gesichert werden. Die für diese Neuordnung und Erweiterung des Hotelbetriebes vorgesehenen Grundstücke liegen aktuell vorwiegend im baulichen Außenbereich nach § 35 BauGB, so dass insbesondere für die geplante Erweiterung nach Süden bislang noch kein Planungsrecht gegeben ist. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Oy-Mittelberg sind diese Flächen bislang als „Landschaftsprägende Grünflächen im Außenbereich“ bzw. „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten Neuordnung und Entwicklung des am südöstlichen Rand der Ortslage Mittelberg liegenden Beherbergungsbetriebes wird der Großteil des Änderungsgebietes in der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes als „Sonderbaufläche“ dargestellt. Die Flächen im südlichen Randbereich des Änderungsgebietes werden als „Landschaftsprägende Grünflächen im Außenbereich“ ausgewiesen. Zwischen der Sonderbaufläche und den randlichen Grünflächen wird der neue Verlauf des Mittelburgweges als „Verkehrsfläche“ dargestellt.
 
Der vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 12.08.2026 gebilligte Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil B), jeweils in der Fassung vom 12.08.2025, liegt in der Gemeindeverwaltung Oy-Mittelberg, Hauptstraße 12, in 87466 Oy-Mittelberg in der Zeit
 
vom 24. August 2026 bis einschließlich 25. September 2026
 
im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Öffnungszeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischem Weg an gemeinde@oy-mittelberg.de) oder zur Niederschrift vorzubringen. Darüber hinaus können die Unterlagen auch online unter
 
https://www.oy-mittelberg.info/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
 
auf der Homepage der Gemeinde Oy-Mittelberg oder alternativ über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung unter
 
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
 
(à Gemeindename: Oy-Mittelberg à laufende Bauleitplanverfahren) eingesehen werden.
 
 Neben dem Umweltbericht mit Ausführungen unter anderem zu den Schutzgütern Mensch/Bevölkerung, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgütern sowie Kumulationswirkungen mit benachbarten Vorhaben und Plänen (siehe Begründung vom 12.08.2026), liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oy-Mittelberg für den Bereich „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ eingesehen werden können:
 
Schutzgut Mensch / Bevölkerung:
-  Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu), Bereich Landwirtschaft; Schreiben vom 08.01.2026 mit Ausführungen und Hinweisen zu möglichen Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen aus der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung der Nachbarflächen.
- Landratsamt Oberallgäu, Technischer Umweltschutz; Schreiben vom 08.01.2026 mit Ausführungen und Hinweisen zur Schutzwürdigkeit der Nachbarschaft sowie zu möglichen schalltechnischen Auswirkungen der Änderungsplanung.
 
Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu), Bereich Landwirtschaft; Schreiben vom 08.01.2026 mit Ausführungen und Hinweisen zur Ausgestaltung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen sowie zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf angrenzende landwirtschaftliche Nutzflächen.
-  Landratsamt Oberallgäu, Untere Naturschutzbehörde; E-Mail vom 30.01.2026 mit Ausführungen und Hinweisen zu artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen.
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Dipl.-Biologe P. Harsch, Waltenhofen; vom September 2023 zur Erfassung und Bewertung der artenschutzrechtlichen Bedeutung des Änderungsgebietes und möglicher Auswirkungen der Änderungsplanung, mit Darlegung erforderlicher artenschutzrechtlicher Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen.
 
Schutzgut Fläche:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu), Bereich Landwirtschaft; Schreiben vom 08.01.2026 mit Ausführungen und Hinweisen zum dauerhaften Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche infolge geplanter Bebauung sowie zu weiteren Flächeninanspruchnahmen durch naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen.
 
Schutzgut Boden / Wasser:
- Wasserwirtschaftsamt Kempten; E-Mail vom 30.01.2026 mit Ausführungen und Hinweisen zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, zur Wasserversorgung, zu wasserrechtlichen Genehmigungserfordernissen, zum vorsorgenden Bodenschutz, zu Starkregen- und Hochwasserrisiken, zu Oberflächengewässern sowie zu den wasserrechtlichen Anforderungen des geplanten Schwimmteichs.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Vitalhotel Mittelburg“ nicht von Bedeutung ist.
 
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
 
 
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art.13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 
Oy-Mittelberg, den 17.08.2026
gez.

Lucas Reisacher
Erster Bürgermeister